Zuchtbuchordnung

des Landesverbandes Niedersächsischer Buckfastimker e.V.

 

I. Grundlage

    

Das ZUCHTPROGRAMM mit der ZUCHTBUCHORDNUNG des Landesverbandes Niedersächsischer Buckfastimker e.V. ist selbständiger Bestandteil seiner Satzung. Es enthält als Voraussetzung der Anerkennung gemäß §7 des Tierzuchtgesetzes vom 22. Dezember 1989 die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Bestimmungen über die Führung des Zuchtbuches und des darin enthaltenen Zuchtprogramms des Landesverbandes Niedersächsischer Buckfastimker e.V.

    

II. Zuchtprogramm

    

1. Zuchtziel

    

1.1 Ein sanftmütiges ,vitales und leistungsstarkes Bienenvolk mit guter Anpassungsfähigkeit an die Umweltbedingungen, das

    

1.2 eine wirtschaftliche Bienenhaltung sicherstellt und

    

1.3 die besonderen, natürlichen Verwandtschaftsbeziehungen und die genetische Vielfalt innerhalb der Population erhält.

    

2. Beschreibung des Zuchtgebietes Siehe Satzung § 3 Absatz 1

    

3. Populationsumfang

    

Zur Zuchtpopulation gehören alle in das Zuchtbuch des Verbandes eingetragenen Zuchtvölker (Königinnen).

    

4. Zuchtmethode

    

4. 1 Basiszucht (Auslese über die mütterliche Seite)

    

4. 2 In der Buckfastbienenzucht werden folgende vier Zuchtwege genutzt:

    

4. 2.1 Reinzucht

    

4.2.2 Linienzucht

    

4.2.3 Kreuzungszucht

    

4.2.4 Kombinationszucht

    

Diese vier Zuchtwege sind gegenseitig voneinander abhängig. Reinzucht bedingt die Basis aller Zuchtbestrebungen; die Linienzucht dient der Erhaltung der Lebenskraft einer Reinzucht; Rassenkreuzungen führen zu Eigenschaftsverbindungen mit maximalem Heterosiseffekt, sie formen zudem die Brücke zu neuen, erbbeständigen Eigenschaftskombinationen (Kombinationszucht), wie sie sonst in der Natur nicht vorhanden sind. Um das Zuchtziel zu erreichen, kommen für die vier Zuchtwege nur die gezielte Anpaarung mittels Inselbelegstelle oder instrumenteller Besamung in Frage. Eine Ausnahme hiervon macht die Basiszucht. Die Hereinnahme von Genen anderer Bienenpopulationen nach Bruder Adam wird zur Erreichung des Zuchtzieles nicht ausgeschlossen.

    

5. Selektion

    

Die Selektion erfolgt aufgrund einer Bewertung der Merkmale des Bienenvolkes und der Ergebnisse einer Leistungsprüfung nach:

    

5.1 Verhalten

    

5.1.1 Sanftmut

    

5.1.2 Schwarmträgheit

    

5.1.3 Wabenstetigkeit

    

5.2 Widerstandskraft

    

5.2.1 Winterfestigkeit

    

5.2.2 Volksgesundheit

    

5.3 Honigleistung

    

5.4 Durch die Leistungsprüfung werden vor allem wirtschaftliche und physiologische Eigenschaften des Volkes bei ungestörter Entwicklung beurteilt. Das Ergebnis ist in Form der Eigenleistung darzustellen (s. Anl. Bewertung der Eigenleistungen).

    

6. Voraussetzung für die Eintragung in das Hauptzuchtbuch

    

Über die Eintragung der Königin in das Zuchtbuch wird aufgrund folgender Kriterien entschieden. Völker mit Gesundheitsmängeln wer- den nicht in das Zuchtbuch eingetragen (Ausschluß).

    

6.1 Abstammung

    

6.1.1 Die Königin soll nachweislich zu der Zuchtpopulation des Landesverbandes Niedersächsischer Buckfastimker e.V. gehören.

    

7. Zuchtbücher

    

7.1 Die Zuchtbücher werden geführt für:

    

7.1.1 Basiszucht mit Abteilung Muttervolk

    

7.1.2 Zucht mittels Inselbegattung mit der Abteilung Muttervolk Vatervolk

    

7.1.3 Zucht mittels instrumenteller Besamung mit der Abteilung Muttervolk Vatervolk

    

7.1.4 Spezialzuchten

    

8. Bedingungen für die Eintragung in die Zuchtbücher

    

In die vier Zuchtbücher werden nur Königinnen und Drohnenvölker eingetragen, die den jeweiligen Anforderungen entsprechen. Auf Antrag des Züchters entscheidet der Zuchtausschuß im Einzelfall mit dem Züchter über die Eintragung in das jeweilige Zuchtbuch.

    

8.1 Zuchtbuch Basiszucht

    

Eingetragen werden Töchter einer eingetragenen Königin

    

8.1.1 deren Volkseigenschaften deutlich über dem Durchschnitt des Standes liegen

    

8.1.2 deren Volkseigenschaften den Durchschnitt des Standes erreichen und über besonderenachzuchtwürdige Eigenschaften verfügen (z. B.Varroa-Widerstand).

    

8.2 Zuchtbuch Inselbelegstellen.-Begattung

    

8.2.1 Tochter einer eingetragenen Zuchtmutter die mit Drohnen aus eingetragenen Vatervölkern auf einer Inselbelegstelle angepaart ist.

    

8.2.2 Tochter einer Mutter, die in einer Prüfgruppe von mindestens 10 Völkern in zweiter Generation nach der Bewertung der Eigenschaften ausgewählt und auf einer Inselbelegstelle begattet wurde.

    

8.3 Instrumentelle Besamung

    

8.3.1 Tochter einer eingetragenen Königin, die mit Drohnen aus eingetragenen Vatervölkern angepaart wurde.

    

8.3.2 Tochter einer eingetragenen Königin, die mit Drohnen von Töchtern eingetragener Königinnen besamt wurde.

    

8.3.2 Tochter einer Mutter, die in einer Prüfgruppe von mindestens 10 Völkern in zweiter Generation nach der Bewertung der Eigenschaften ausgewählt und mit Drohnen von Töchtern eingetragener Königinnen besamt wurde.

    

8.4 Spezialzuchten

    

Über die Eintragung befindet der Zuchtausschuß der jeweiligen Zuchtrichtung, im Sinne der Satzung des Landesverbandes Niedersächsischer Buckfastimker e.V., gemeinsam mit dem Züchter und dem Zuchtkoordinator.

    

8.5 Vatervölker

    

8.5.1 Drohnen von Königinnen eingetragener Mütter deren Bewertung der Eigenschaften in allen Einzelmerkmalen jeweils mindestens 70 % des Standdurchschnitts erreicht. .

    

8.5.2 Spezialzuchten

    

Über die Eintragung befindet der Zuchtausschuß, im Sinne der Satzung des Landesverbandes Niedersächsischer Buckfastimker e.V.., gemeinsam mit dem Züchter.

    

III. Zuchtbuchführung

    

Das gemeinsame Zuchtbuch wird durch den Zuchtkoordinator geführt, der sich hierzu der EDV bedienen soll. Das Zuchtbuch der jeweiligen Zuchtabteilung führt der Zuchtobmann sowie der Züchter.

 

Die Zuchtobmänner sind in erster Linie für die Richtigkeit der Zuchtbucheintragungen, die Übermittlung von Daten an den Züchter zur Ausstellung von Abstammungsnachweisen verantwortlich, ferner für die Richtigkeit der Daten, und deren Übereinstimmung und Übermittlung an den Zuchtkoordinator zur Erstellung des Hauptzuchtbuches.

    

Der Züchter ist verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben auf den Stockkarten sowie auf weiteren Bescheinigungen, die er auszufüllen hat. Er hat alle Zuchtunterlagen, die ihm vom Verband zugeschickt werden, auf Richtigkeit der Angaben zu prüfen. Alle Fehler sind dem Zuchtobmann unverzüglich zur Korrektur zu melden.

    

IV. Kennzeichnung und Identitätssicherung

    

1. Die Kennzeichnung der Königin erfolgt durch Buchstaben/Ziffernkombination (Beispiel TP 1002 63 12 333 95).

    

Die Kombination entsteht durch

    

1.1 2 Buchstaben des Züchters,

1.2 der Linienkennung,

1.3 der Opalithplätchen- Nr.

1.4 mit Angabe der Richtung im 12 Std. Uhrzeigersystem

1.5 Lfd.Nr. im Zuchtjahr (max. 3 Stellen)

1.6 und den letzten beiden Ziffern des Zuchtjahres.

    

2. Bei besamten Königinnen ist bei der Besamung ein Flügel zu kürzen. Bei inselbegatteten Königinnen ist, sobald sie sich auf dem Festland nicht mehr unter Absperrgitter befinden, ein Flügel zu kürzen. Welcher Flügel gekürzt wurde, ist anzugeben.

 

3. Der Züchter ist verpflichtet, nach Aufforderung durch den Zuchtkoordinator dem Zuchtobmann oder dem Beisitzer Einsicht in sein Zuchtbuch und den Völkern, deren Königinnen eingetragen sind, zu gewähren.

    

V. Zuchtmethodik

    

Um eine möglichst breite Zuchtpopulation zu erhalten, gelten folgende Empfehlungen:

    

1. Bei bestehenden Gruppen sind von jeder eingetragenen Königin, Tochterköniginnen für die nächste Generation zu ziehen. Die Völker dieser Tochterköniginnen können auch als Drohnenvölker eingesetzt werden.

    

2. Beim Neuerwerb einer bereits in einem anderen Zuchtbuch eingetragenen Königin sind mind. 10 Tochterköniginnen einer Vorprüfung zu unterziehen. Wenn die erstellten Völker dem geforderten Standard entsprechen, wird die neu erworbene Königin in das jeweilige Zuchtbucht eingetragen. Erst dann können Nachzuchten abgegeben werden.

    

3. Für die Belegstellen sind mind. 20 Vatervölker einzusetzen

    

VII. Zuchtstoffabgabe

    

Die ordentlichen Verbandsmitglieder sind verpflichtet, gegen eine angemessene Entschädigung, Zuchtstoff und Königinnen an Verbandsmitglieder abzugeben. Es wird empfohlen auch an Nichtmitglieder von eingetragenen Königinnen, Zuchtstoff bzw. Nachzuchten abzugeben. Anlage Bewertung der Eigenschaften Bewertung der Eigenschaften.

    

1.Verhalten

    

Alle von den Zuchtköniginnen aufgebauten Völker sind dreimal in der Saison zu bewerten. Die Reihenfolge ist jeweils zu ändern.

    

Zu bewerten sind:

    

1.1 Sanftmut

    

4= Es ist eine Bearbeitung ohne Abwehrmittel möglich.

3= Als Abwehrmittel ist wenig Wasser erforderlich.

2= Als Abwehrmittel ist wenig Rauch erforderlich.

1= Es ist viel Rauch und Schutzkleidung nötig.

    

1.2 Schwarmtrieb

    

4= Im Volk waren keine bestifteten Weiselzellen/Volk hat still umgeweiselt.

3= Im Volk waren einzelne bestiftete Weiselzellen.

2= Ein Brechen gepflegter Weiselzellen war einmal erforderlich.

1= Weitere Maßnahmen waren erforderlich.

    

     1.3 Wabensitz

    

4= Die Bienen sitzen fest -wie ein Pelz - auf der Wabe.

3= Die Bienen verlassen die Brut nicht.

2= Die Bienen ziehen sich am Wabenrand zusammen.

1= Die Bienen verlassen die Wabe.

    

2. Honigernte

    

Die Schleudermenge ist je Volk mit Angabe des Schleudertermins in kg zu ermitteln. Der jeweilige Standdurchschnitt ist mit anzugeben. Hieraus wird die Honigernte als Relativzahl ermittelt.

    

3.. Volksgesundheit

    

3.1 Durch zwei Befallsermittlungen pro Bienensaison ist die Varroapopulation zu ermitteln.

 

3.2 Angaben über Ausräumverhalten und Putztrieb.

    

3.3 Angaben über spezifische Gesundheitsmängel, wenn die anderen Eigenschaften deutlich über dem Durchschnitt liegen.

    

Die anzuwendenden Testverfahren und die Bewertung hierzu werden vom Zuchtausschuß jährlich überarbeitet und neu festgelegt. Selektionsmerkmale, die der Volksgesundheit zuträglich sind, können in Absprache mit dem Zuchtkoordinator von den jeweiligen Züchtern, in die Bewertung einfließen (Zellverdecklungsdauer, Altersstadien der Varroa, usw.). Zur Zeit sollte die Varroaresistenzzucht schwerpunkmäßig berücksichtigt werden.

    

4. Widerstandskraft / Winterfestigkeit

    

4= Keine Beanstandung (Volk wintert ohne deutliche Bienenverluste aus)

3= Volk hat bis 20% Bienen verloren.

2= Volk ist schwach (wird nicht aus eigener Kraft trachtfähig )

1= Volk ist nicht winterfest (es muß aufgelöst werden).

    

5. Darstellung

    

Die Bewertung der Eigenschaften werden in einem Diagramm dargestellt.