Autorin: Christa Winkler

Merkblatt zur Drohnenaufzucht für die instrumentelle Besamung

Voraussetzung zur Besamung:

Viel Drohnen (ca 20 Stck/Weisel)

1. in gewünschter Abstammung

2. zum vorgesehenen Besamungstermin im richtigen Alter

3. in voller Reproduktionsfähigkeit

zu 1. Das A und O erfolgreicher Drohnenaufzucht ist ein Überfluß an Eiweißnahrung. Die Drohnenmadenaufzucht hat einen mehrmals höheren Eiweißbedarf als Arbeiterinnen-Brut. Deshalb die vorgesehenen Drohnenvölker üppig mit Pollen versorgen.

"Z u c h t s t i m m u n g" im Volk ist Voraussetzung für das Anlegen von Drohnenbrut der (nicht 1-jährigen) Königin.

zu 2. - 45 bis 42 Tage vor dem Besamungstermin wird eine ausgebaute , 1 mal bebrütete Drohnenwabe eingehängt und für ein zügiges Bestiften gesorgt (evtl. Sperren der Weisel in die Wabentasche).

Kontrolle der Wabe nach drei Tagen (Kennzeichnen der Wabe).

Jetzt müssen konsequent andere Drohnenbrutstadien im Volk vermieden werden. In kritischen Zeiten kommt es bei Anwesenheit jüngerer Drohnenbrut immer zur Vernachlässigung der für die Besamung bestimmten älteren Drohnenbrut. Der Gedanke, durch einen zweiten jüngeren Brutsatz im gleichen Volk eine Drohnenreserve schaffen zu wollen, führt also in der Praxis genau zum Gegenteil.

Bis zur Verdeckelung ist auf eine ständig fließende Futterquelle zu achten (neben Nektar müssen genügend Pollenvorräte vorhanden sein).

Vorsicht: Bei Stoßtrachten kann es zum Abtreiben der Drohnen und Ausräumen der Drohnenbrutstadien kommen.

Schlupf der Drohnen nach 24 Tagen ab Stift. 45 Tage - 24 Tage = 21 Tage vor dem Besamungstermin beginnt der Schlupf der Drohnen.

Falls bei der Bestiftung das "zügige Bestiften" nicht gewährleistet war, kann eine altermäßige Klassierung noch beim Schlupf erfolgen. Im drohnenfreien Volk mit Drohnenabsperrgitter läßt man die Drohnen 3 Tage lang schlüpfen, entnimmt dann die Drohnenwabe und läßt sie in einem anderen Volk auslaufen.

zu 3. Pflege der altersmäßig genau definierten geschlüpften Drohnen

Die Pflege der Drohnen bis zur Geschlechtsreife erfolgt in einem Volk oder Ableger mit einer unbegatteten Weisel und mit allen Arbeiterinnen-Brutstadien und vielen Ammenbienen. Offene Brut regt den Pflegetrieb auch für die geschlüpften Drohnen an.
Maximale Drohnenmenge für ein Pflegevolk sind 2 Drohnenwaben. Hinter Absperrgittern!!!

Zuflug fremder Drohnen macht die instrumentelle Besamung sinnlos und für den Züchter wertlos.

Die Futterversorgung und der Ammenbienenbesatz bis zum Tag des Besamungstermins entscheiden über die "Stülpfähigkeit", d. h. Spermalieferung der Drohnen

"Stunde der Wahrheit " über geleistete zuverlässige Arbeit!

Spermaaufnahme: in einem warmen (25 - 28 Grad ), sauberen Raum mit Fenster.

Es ist eine züchterische Notwendigkeit ein Sperma-Gemisch von Drohnen mehrerer Drohnenvölker aufzunehmen. Es kommt sonst zu schnell zu einer Verarmung an Genen, insbesondere der Sex-Allele.

Erreichbar ist dies
bei der Aufzucht: man stellt in einem Volk verdeckelte Drohnenbrut mehrerer Drohnenvölker zusammen (am besten Wabenteile, um eine Überlastung des Pflegevolkes zu vermeiden), und läßt diese schlüpfen,
oder bei der Spermaaufnahme: die abfliegenden oder abgefangenen Drohnen mehrerer Völker werden vermischt, z.B. durch Zusammenstellen einer Gruppe und abfangen unter einem gemeinsamen Schirm).

Dazu ist es nötig an der Beute (im Deckel) eine Einrichtung zu schaffen, um den Abflug der Drohnen mengenmäßig kontrollieren zu können.

Die Drohnen werden in kurzen zeitlichen Abständen in kleinen Mengen (100 bis 150 Stck) in den Besamungsraum gebracht.

Grund: Die Drohnen außerhalb des Volkes verlieren sehr schnell an Vitalität und damit an Stülpfähigkeit.

Und nun viel Erfolg !!!

Ihre Christa Winkler